Télécharger le livre :  Dividendenausschuettung in der boersennotierten AG
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Die Dividende wird in § 174 Abs. 2 Nr. 2 AktG als auszuschüttender Betrag bezeichnet. Sie wird vom Vorstand einer Aktiengesellschaft vorgeschlagen und von der Hauptversammlung beschlossen. Der entsprechende Beschluss wird in aller Regel vom Notar beurkundet....

Editeur : Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften
Parution : 2014-01-10

PDF, ePub

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